2026-03-26
Reform & Pflichten für Unternehmen in Österreich
Neue gesetzliche Regelungen im EEffG (relevant für 2026)
Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde 2023 umfassend neu erlassen und setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) in Österreich um. Für 2026 gilt: Alle aktuellen Pflichten, Ziele und Meldungen basieren auf dieser Reform.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für Unternehmen, Lieferanten und öffentliche Stellen zusammen.
Rechtsgrundlage 2023 und Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie
Neues Energieeffizienzgesetz 2023 (grundlegende Reform)
Das EEffG 2023 ersetzt die frühere Fassung und bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Energieeffizienz in Österreich.
Wichtig für 2026:
- Alle Pflichten und Ziele beziehen sich auf die Reform von 2023
- Untergeordnete Verordnungen konkretisieren Meldungen, Audits und Maßnahmen
Endenergieverbrauch und Einsparziele bis 2030
Verbindliche nationale Energieziele bis 2030
Österreich hat ein klares Ziel:
- maximal 920 PJ Endenergieverbrauch bis 2030
- 650 PJ kumulierte Einsparungen (2021–2030)
Bedeutung:
- Unternehmen und öffentliche Stellen müssen stärker zur Zielerreichung beitragen
- Effizienzmaßnahmen werden systematisch bewertet und angerechnet
Neuausrichtung: gesamtstaatliche Ziele statt Lieferantenquote
Wegfall der klassischen Lieferantenverpflichtung
Die frühere Pflicht für Energielieferanten (z. B. Einsparquote) wurde abgeschafft bzw. reformiert.
Stattdessen:
- Fokus auf gesamtstaatliche Einsparziele und Maßnahmenprogramme
- Neue Mechanismen zur Nachweisführung von Einsparungen
Digitale Meldungen, Schwellen und Pflichten für Betriebe und Lieferanten
Neue und verschärfte Meldepflichten
Unternehmen
Größere Unternehmen müssen:
- Energieaudits durchführen oder
- Energiemanagementsysteme betreiben
- Ergebnisse über standardisierte Berichte digital melden
Energielieferanten
Neue Meldepflichten für Lieferanten ab bestimmten Absatzmengen (>25 GWh).
Die neuen Meldepflichten betreffen vor allem die strukturierte Erfassung von Energiekennzahlen. Ein sauberes Monitoring schafft Transparenz und bildet die Grundlage für förderfähige Effizienzmaßnahmen.
Inhalte, Analysebereiche und Qualität der Audits
Neue Regeln für Energieaudits und Managementsysteme
Anforderungen wurden präzisiert (z. B. Inhalte, Analysebereiche). Audits müssen u. a. enthalten:
- Gebäudeanalyse
- Produktionsprozesse
- Transport und Mobilität
Ziel: Höhere Qualität und Vergleichbarkeit der Maßnahmen.
EEff-MV, EEff-IVEV und EEff-QBV im Überblick
Einführung neuer Verordnungen (seit 2023/2024, gültig 2026)
Wichtige untergeordnete Regelwerke:
- Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung (EEff-MV) — regelt die Anrechenbarkeit von Einsparmaßnahmen
- Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV) — detaillierte Verbrauchsmessung (z. B. in Gebäuden)
- Qualifikationsbewertungs-Verordnung (EEff-QBV) — Anforderungen an Energieeffizienz-Dienstleister
Meldepflichten und Transparenz bei digitaler Infrastruktur
Neue Pflichten für Rechenzentren
Betreiber müssen:
- Energieverbrauchsdaten melden
- Transparenz über Effizienz schaffen
Hintergrund: Der Energieverbrauch digitaler Infrastruktur ist hoch und wächst weiter.
Monitoringstelle, Plattformen und standardisierte Kennzahlen
Stärkeres Monitoring und Berichtswesen
- Ausbau der Energieeffizienz-Monitoringstelle
- Digitale Plattformen für Meldungen und Auswertung
- Standardisierte Kennzahlen für bessere Vergleichbarkeit
Die Kombination aus standardisierten Kennzahlen und erneuerbaren Energieansätzen macht die Umsetzung effizienter und unterstützt Unternehmen bei Audit, Reporting und Zielerreichung.
EE im Audit: Prüfung und Wechselwirkungen von Maßnahmen
Fokus auf erneuerbare Energien und Maßnahmenmix
Energieaudits müssen auch:
- den Einsatz erneuerbarer Energien prüfen
- Wechselwirkungen von Maßnahmen berücksichtigen
Kompakter Überblick für die Praxis 2026
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für 2026
- Neues EEffG (seit 2023) als zentrale Rechtsgrundlage
- Klare nationale Energieeinsparziele bis 2030
- Wegfall alter Lieferantenpflichten
- Deutlich strengere Melde- und Dokumentationspflichten
- Neue Verordnungen zur Konkretisierung
- Erweiterte Anforderungen an Unternehmen und Audits
- Neue Pflichten für spezielle Sektoren (z. B. Rechenzentren)