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Energiekaiser

Relevant für 2026

Neue gesetzliche Regelungen im EEffG

2026-03-26

Reform & Pflichten für Unternehmen in Österreich

Neue gesetzliche Regelungen im EEffG (relevant für 2026)

Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde 2023 umfassend neu erlassen und setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) in Österreich um. Für 2026 gilt: Alle aktuellen Pflichten, Ziele und Meldungen basieren auf dieser Reform.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für Unternehmen, Lieferanten und öffentliche Stellen zusammen.

Rechtsgrundlage 2023 und Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie

Neues Energieeffizienzgesetz 2023 (grundlegende Reform)

Das EEffG 2023 ersetzt die frühere Fassung und bildet die zentrale Rechtsgrundlage für Energieeffizienz in Österreich.

Wichtig für 2026:

  • Alle Pflichten und Ziele beziehen sich auf die Reform von 2023
  • Untergeordnete Verordnungen konkretisieren Meldungen, Audits und Maßnahmen

Endenergieverbrauch und Einsparziele bis 2030

Verbindliche nationale Energieziele bis 2030

Österreich hat ein klares Ziel:

  • maximal 920 PJ Endenergieverbrauch bis 2030
  • 650 PJ kumulierte Einsparungen (2021–2030)

Bedeutung:

  • Unternehmen und öffentliche Stellen müssen stärker zur Zielerreichung beitragen
  • Effizienzmaßnahmen werden systematisch bewertet und angerechnet

Neuausrichtung: gesamtstaatliche Ziele statt Lieferantenquote

Wegfall der klassischen Lieferantenverpflichtung

Die frühere Pflicht für Energielieferanten (z. B. Einsparquote) wurde abgeschafft bzw. reformiert.

Stattdessen:

  • Fokus auf gesamtstaatliche Einsparziele und Maßnahmenprogramme
  • Neue Mechanismen zur Nachweisführung von Einsparungen

Digitale Meldungen, Schwellen und Pflichten für Betriebe und Lieferanten

Neue und verschärfte Meldepflichten

Unternehmen

Größere Unternehmen müssen:

  • Energieaudits durchführen oder
  • Energiemanagementsysteme betreiben
  • Ergebnisse über standardisierte Berichte digital melden

Energielieferanten

Neue Meldepflichten für Lieferanten ab bestimmten Absatzmengen (>25 GWh).

Die neuen Meldepflichten betreffen vor allem die strukturierte Erfassung von Energiekennzahlen. Ein sauberes Monitoring schafft Transparenz und bildet die Grundlage für förderfähige Effizienzmaßnahmen.

Inhalte, Analysebereiche und Qualität der Audits

Neue Regeln für Energieaudits und Managementsysteme

Anforderungen wurden präzisiert (z. B. Inhalte, Analysebereiche). Audits müssen u. a. enthalten:

  • Gebäudeanalyse
  • Produktionsprozesse
  • Transport und Mobilität

Ziel: Höhere Qualität und Vergleichbarkeit der Maßnahmen.

EEff-MV, EEff-IVEV und EEff-QBV im Überblick

Einführung neuer Verordnungen (seit 2023/2024, gültig 2026)

Wichtige untergeordnete Regelwerke:

  • Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung (EEff-MV) — regelt die Anrechenbarkeit von Einsparmaßnahmen
  • Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV) — detaillierte Verbrauchsmessung (z. B. in Gebäuden)
  • Qualifikationsbewertungs-Verordnung (EEff-QBV) — Anforderungen an Energieeffizienz-Dienstleister

Meldepflichten und Transparenz bei digitaler Infrastruktur

Neue Pflichten für Rechenzentren

Betreiber müssen:

  • Energieverbrauchsdaten melden
  • Transparenz über Effizienz schaffen

Hintergrund: Der Energieverbrauch digitaler Infrastruktur ist hoch und wächst weiter.

Monitoringstelle, Plattformen und standardisierte Kennzahlen

Stärkeres Monitoring und Berichtswesen

  • Ausbau der Energieeffizienz-Monitoringstelle
  • Digitale Plattformen für Meldungen und Auswertung
  • Standardisierte Kennzahlen für bessere Vergleichbarkeit

Die Kombination aus standardisierten Kennzahlen und erneuerbaren Energieansätzen macht die Umsetzung effizienter und unterstützt Unternehmen bei Audit, Reporting und Zielerreichung.

EE im Audit: Prüfung und Wechselwirkungen von Maßnahmen

Fokus auf erneuerbare Energien und Maßnahmenmix

Energieaudits müssen auch:

  • den Einsatz erneuerbarer Energien prüfen
  • Wechselwirkungen von Maßnahmen berücksichtigen

Kompakter Überblick für die Praxis 2026

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen für 2026

  • Neues EEffG (seit 2023) als zentrale Rechtsgrundlage
  • Klare nationale Energieeinsparziele bis 2030
  • Wegfall alter Lieferantenpflichten
  • Deutlich strengere Melde- und Dokumentationspflichten
  • Neue Verordnungen zur Konkretisierung
  • Erweiterte Anforderungen an Unternehmen und Audits
  • Neue Pflichten für spezielle Sektoren (z. B. Rechenzentren)